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Zählerwechsel

Die Wasserversorgung ermittelt Ihren Wasserverbrauch mit einem Funk-Wasserzähler, der vielen auch unter dem Begriff Wasseruhr geläufig sein dürfte. Um eine korrekte Erfassung Ihres Wasserverbrauchs zu garantieren, muss Ihr Wasserzähler einwandfrei funktionieren. Nach dem Eichgesetz ist die Wasserversorgung als Ihr Trinkwasserversorger verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.

Der turnusmäßige Austausch Ihres Wasserzählers ist für Sie kostenlos und beansprucht eine Montagezeit von ca. 30 Minuten – vorausgesetzt die Absperrventile vor und hinter der Wasseruhr sind wie die Wasseruhr selbst funktionstüchtig und frei zugänglich. Es dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände oder Stoffe in näherer Umgebung abgestellt sein.

Beim Zählerwechsel muss der neue Wasserzähler nach den aktuellen Vorgaben und dem neuesten Stand der Technik eingebaut werden.

Einige ältere Häuser haben noch keine Wasserzähleranlage (Wasserzählerbügel) mit Rückflussverhinderer nach DIN 1988. Sollte dies der Fall sein, wird sie der Monteur beim Zählerwechsel-Termin darauf hinweisen und ihnen mitteilen, dass sie selbstständig von einem Installateur ihrer Wahl  (Eintrag in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers vorausgesetzt) diese Wasserzähleranlage einbauen lassen müssen. Die Unterhaltung der Wasserleitungen, Absperrventilen etc. (Hausanschluss),  liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Eigentümers.

Ein Zählerwechsel kann dann erst nach erfolgtem Umbau (Mitteilung bitte an die Technik: 08157/90845-50) durch unsere Wasserwarte stattfinden.

 

Wichtige Informationen

Formulare/Anträge

Alle Formulare liegen als PDF-Datei zum Download bereit.

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