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Widerspruch

 

Widerspruch

Gegen unsere Beitrags- und Gebührenbescheide kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden. 

Wenn Widerspruch eingelegt wird, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  1.  Schriftlich oder zur Niederschrift

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Die Anschrift lautet:        

gemeinsames Kommunalunternehmen zur Trinkwasserversorgung

der Gemeinden Feldafing und Pöcking

Possenhofener Str. 5

82340 Feldafing

  1.  Elektronisch

Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht Ihnen folgende Möglichkeit zur Verfügung:

Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:

wasserversorgung-gku@lk-starnberg.de-mail.de

 

 

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