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Widerspruch

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Gegen unsere Beitrags- und Gebührenbescheide kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden. 

Wenn Widerspruch eingelegt wird, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Schriftlich oder zur Niederschrift

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Die Anschrift lautet:        

gemeinsames Kommunalunternehmen zur Trinkwasserversorgung

der Gemeinden Feldafing und Pöcking

Possenhofener Str. 5

82340 Feldafing

 

 

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