Widerspruch
Gegen unsere Beitrags- und Gebührenbescheide kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden.
Wenn Widerspruch eingelegt wird, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Die Anschrift lautet:
gemeinsames Kommunalunternehmen zur Trinkwasserversorgung
der Gemeinden Feldafing und Pöcking
Possenhofener Str. 5
82340 Feldafing