Widerspruch
Gegen unsere Beitrags- und Gebührenbescheide kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden.
Wenn Widerspruch eingelegt wird, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Die Anschrift lautet:
gemeinsames Kommunalunternehmen zur Trinkwasserversorgung
der Gemeinden Feldafing und Pöcking
Possenhofener Str. 5
82340 Feldafing
- Elektronisch
Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden. Dafür steht Ihnen folgende Möglichkeit zur Verfügung:
Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
wasserversorgung-gku@lk-starnberg.de-mail.de